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Dubioses Inserat auf Sporttotal.ch verärgert Fussballclub
Aus Espresso vom 20.02.2023. Bild: IMAGO / YAY Images
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Fragwürdiger Inserateverkauf Der FC sieht keinen Rappen

Vereine ärgern sich, dass mit ihrem Namen und ohne ihr Wissen Inserate verkauft werden. Die Verkäufer dementieren.

Der Fussballclub Frick hat heuer etwas zu feiern: sein 75-Jahr-Jubiläum. Die Festlaune des Präsidenten, Hans Reimann, wird allerdings etwas getrübt, als er per Zufall erfährt, dass im Hintergrund offenbar jemand mit dem Jubiläum seines Vereins Profit machen will.

«Wir haben nichts davon gewusst»

Ein Unternehmer aus der Gegend habe ihn auf sein Sponsoring des Jubiläums hingewiesen. Er habe Geld an die Zuger Firma Sporttotal.ch überwiesen, weil er davon ausgegangen sei, dass dieses dem FC zugutekomme.

Der FC-Präsident erfährt von weiteren Fällen, in denen man diese Telefonverkaufs-Masche bei lokalen KMU zumindest versucht hat. Er ärgert sich: «Wir haben nichts davon gewusst, dass unser Jubiläum verwendet wird, um Geld zu machen, und zudem sehen wir von diesem Geld nichts», sagt er im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Immer wieder in der Kritik

Es ist nicht das erste Mal, dass die Zuger Werbefirma kritisiert wird. In verschiedenen lokalen und regionalen Medien und unlängst auch in der Konsumentenzeitschrift «Saldo» wurde bereits der Vorwurf laut, Sporttotal.ch lasse immer wieder Gewerbetreibende am Telefon glauben, sie würden einen Beitrag leisten für einen Verein oder Sportveranstalter in ihrer Region.

In Tat und Wahrheit handelt es sich aber um einen profanen Inserat-Verkauf für eine kaum bekannte Internetplattform mit kurzen Sportberichten und Videoclips. Und in diesem wilden Mix findet man nun ziemlich versteckt unter anderem auch ein paar Sätze zum FC-Frick-Jubiläum.

Ihren Vorwurf der Täuschung weisen wir entschieden zurück.
Autor: Sporttotal-Chef Adrian Strässle

Als ihn «Espresso» mit der Kritik und dem neusten Beispiel konfrontiert, reagiert Sporttotal-Chef Adrian Strässle in einer schriftlichen Stellungnahme empört: «Ihren Vorwurf der Täuschung weisen wir entschieden zurück.» Man sei am Telefon nie im Namen des FC Frick aufgetreten, sondern mache stets transparent, dass man Werbeinserate für das Portal akquiriere: «Wer etwas anderes behauptet, sagt die Unwahrheit oder hat nicht genau hingehört», so Strässle. Und in den Auftragsbestätigungen sei festgehalten, dass dadurch keine Sportler, Vereine oder Veranstalter unterstützt würden.

Sportmail: Geld zurück bei «Missverständnissen»

Es gibt noch mindestens eine andere Firma, die mit demselben Geschäftsmodell arbeitet: Sportmail.ch. Dahinter steht das Briger Ehepaar Saxer. Die Beiden und Adrian Strässle sind sich nicht grün: Eine frühere Zusammenarbeit sei im Streit auseinandergegangen, heisst es bei Sportmail.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Aber wie ihr Konkurrent betonen auch Saxers, sie würden niemandem etwas vorgaukeln, sondern es am Telefon, in den Auftragsbestätigungen und in ihren AGB deutlich machen, dass man lediglich Inserate für die eigene Sportmeldungs-Plattform verkaufe und nichts anderes. «Espresso» macht die Probe aufs Exempel bei einem Kunden der Firma. Er sagt, er habe die Anfrage doch etwas anders verstanden und sei davon ausgegangen, er unterstütze ein Bob-Team aus seiner Region.

Immerhin: Sportmail verspricht, sollten sich tatsächlich Kundinnen oder Kunden wegen eines solchen «Missverständnisses» melden, storniere man die Rechnung natürlich.

«Wer falsche Tatsachen vorspiegelt, handelt unredlich»

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Inwieweit sich Inseratenverkäufer mit ihrem Vorgehen widerrechtlich verhalten, komme auf den Einzelfall an, erklärt Frédéric Krauskopf, Professor für Privatrecht an der Universität Bern. Entscheidend seien der Auftritt einer Werbefirma und die Informationen, mit denen Vertragspartner gesucht und zum Vertragsabschluss bewegt würden.

Wer jemand anders zu einem Abschluss verleite, indem er ihm vorspiegle, er handle beispielsweise für einen Verein, der handle unredlich und könne sich dann nicht nachträglich auf AGB berufen, in denen etwas anderes geschrieben stehe. «Und im Fall einer absichtlichen Täuschung, also wenn jemand durch Täuschung zum Vertragsabschluss verleitet wurde, kann er innerhalb eines Jahres vom Vertrag zurücktreten.» Und dann dürfe man auch bereits getätigte, finanzielle Leistungen wieder zurückfordern, so Krauskopf.

Espresso, 20.02.23, 08:13 Uhr

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